Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


Mietvertrag


I. Vorbemerkung

Flohboxx stellt seinen Mietern Verkaufsflächen zur Verfügung. Das Hauptgeschäft findet durch den Vertrieb unterworfene Regalsysteme statt. Die Ware, die die Mieter hier anbieten, sind vom Einzelstück her überwiegend im geringwertigem Sektor angesiedelt. Dem Mieter ist die Organisation von Flohboxx bekannt. Es handelt sich im Interesse der Mieter um einen Betrieb, der mit möglichst wenig Personal auskommt. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Überwachung des Kundenverkehrs sind dem Mieter bewusst und haben auch Eingang in die Preisgestaltung gefunden.

Die Parteien schließen folgende Reglungen:


II. Regelungen

  1. Flohboxx vermietet dem Mieter in dem Ladenlokal einen bestimmten und zugewiesenen Bereich.
  2. Die Mietdauer wird mit ihrem Beginn und Ende in der Rechnung besonders ausgewiesen. Der Mietpreis ist bei Mietbeginn gemäß der Rechnung in bar zu zahlen.
  3. Der Mieter nutzt den Mietgegenstand (Regalboden, Stellfläche, Vitrinenplatz und Kleiderbügel) um hier die in seiner Verfügungsberechtigung stehenden Gegenstände zum Kauf anzubieten. Der Mieter versichert, dass die von ihm angebotenen Gegenstände in seiner Verfügungsgewalt stehen und frei von Rechten Dritter sind. Er versichert darüber hinaus, dass er mit seinen Gegenständen keine sonstigen Rechte, insbesondere Markenrechte Dritter verletzt. Der Mieter ist in der Nutzung seiner angemieteten Fläche frei. Von der Annahme ausgeschlossen sind aber Artikel, die unter das Jugendschutzgesetz fallen (z. B. Waffen, pornografische Darstellungen aller Art, Kriegsspielzeug, etc.). Speisen sind ebenfalls vom Angebot ausgeschlossen.
  4. Die angebotenen Gegenstände müssen sauber und funktionsfähig sein. Für die Reinlichkeit und Funktionsfähigkeit ist Flohboxx jedoch nicht verantwortlich und hat dies auch nicht zu prüfen. Sind jedoch Artikel ersichtlich funktionsunfähig oder unhygienisch, kann Flohboxx die Aufstellung zum Verkauf dieser Artikel zurückweisen.
  5. Der Mieter bietet die Gegenstände auf eigene Rechnung, eigenes Risiko und grundsätzlich unter Ausschluss einer Gewährleistung an. Will der Mieter seinen Verkaufsgegenstand durch die Übernahme einer Gewährleistung besonders bewerben, muss er dies kenntlich machen.
  6. Flohboxx nimmt den vom Mieter veranschlagten und für Flohboxx nicht veränderbaren Kaufpreis bei einem Verkauf treuhänderisch entgegen. Der Mieter erhält zum Ende der Mietzeit die aus einem Verkauf seiner Gegenstände durch Flohboxx vereinnahmten Verkaufspreis ausbezahlt, sofern der Mieter gleichzeitig die nicht verkaufte Ware abholt oder einen neuen Vertrag über eine weitere Mietzeit abschließt.
  7. Flohboxx trifft aus dem Verkauf der Gegenstände des Mieters keine Haftung oder Gewährleistung gegenüber den Käufern. Flohboxx ist berechtigt, im Falle der Übernahme einer Gewährleistung durch den Verkäufer oder bei einem sonstigen berechtigten Interesse des Käufers den Namen und die Adresse des Verkäufers zu benennen.
  8. Sollten die Gegenstände des Mieters aus dem Ladenlokal von Flohboxx durch Diebstahl entwendet oder sonst abhandenkommen, haftet Flohboxx dafür nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Auch in diesem Fall ist die Haftung auf den Verkehrswert, maximal jedoch auf den vom Verkäufer bestimmten Verkaufspreis begrenzt. Eine Mietminderung kommt nur in Betracht, wenn die Ware des Mieters im Wesentlichen nicht mehr vorhanden ist. Der Maßstab der groben Fahrlässigkeit ist nur in Betracht der Vorbemerkung zu bestimmen. Es entspricht der Auffassung beider Vertragsparteien, dass die Ladenführung durch eine Person, die mehrere Funktionen wahrzunehmen hat, in beiderseitigem Interesse liegt. Holt der Mieter seine Gegenstände bei Ablauf der Mietzeit nicht ab, setzt Flohboxx Ihn mit einer schriftlichen Mahnung unter Fristsetzung eine von 7 Kalendertagen in Verzug. Während dieser Zeit hat der Mieter die Kosten der Mahnung mit pauschal € 5,00 zu bezahlen. Flohboxx kann wegen dieser Forderung ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. Holt der Mieter auch nach Eintritt des Verzugs seine Gegenstände nicht ab, ist Flohboxx berechtigt, über die Gegenstände wie ein Eigentümer zu verfügen und sie insbesondere zu entsorgen.
  9. Flohboxx versichert die von den Mietern eingebrachten Waren weder gegen Beschädigung, den Verlust oder gegen sonstige Gefahren. Eine Versicherung kann nur durch den Mieter unter Beachtung dieser Vertragsregel erfolgen.
  10. Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine Daten elektronisch gespeichert werden. Hier wird auf § 33 BDSG hingewiesen.

Stand: 30.04.2011


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